Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen
1. Talentbase ist ein Personalvermittler, der qualifizierte Fachkräfte (im folgenden Kandidaten genannt) an seine Kunden vermittelt.
2. Ein Kandidat gilt als durch Talentbase empfohlen, sobald dem Kunden Informationen übermittelt wurden, die es ermöglichen, den Kandidaten zu identifizieren.
3. Es besteht für Talentbase keine Verpflichtung bezüglich einer Anzahl an Kandidaten oder einer Lieferfrist.
Honoraranspruch
4. Schließt der Kunde (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) innerhalb von 12 Monaten mit einem von Talentbase empfohlenen Kandidaten einen Vertrag (Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag oder eine vergleichbare vertragliche Abrede), so ist der Kunde verpflichtet an Talentbase eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt dieser Vermittlungsvertrag bereits beendet ist. Der Vergütungsanspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kunde und Kandidat.
5. Falls sich ein von Talentbase empfohlener Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate im Bewerbungsprozess beim Kunden befand oder befindet, muss der Kunde Talentbase binnen 5 Werktagen ab Empfehlung des Kandidaten durch Talentbase darüber in Textform informieren. Auf Wunsch des Kunden wird Talentbase dann keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten erbringen und dieser Kandidat gilt dann nicht als Kandidat von Talentbase. Auf Verlangen von Talentbase erbringt der Kunde binnen 14 Tagen einen entsprechenden Nachweis, wann und wie der Kunde Kenntnis von dem Kandidaten erlangt hat.
6. Die in Rechnung gestellte Vermittlungsprovision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
7. Bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Aufhebung oder sonstiger Beendigung des Vertrages findet keine Rückerstattung des Honorars statt.
8. Reisekosten der Kandidaten zum Vorstellungsgespräch beim Kunden werden gesondert zwischen dem Kunden und dem Kandidaten abgerechnet. Talentbase schließt jegliche Kostenübernahme aus.
9. Wird das Arbeitsverhältnis zwischen dem von Talentbase vermittelten Mitarbeiter und dem Kunden im ersten Monaten nach Dienstantritt aufgelöst, leistet Talentbase einen einmaligen kostenlosen Such- & Auswahlprozess für dieselbe Position, sofern die Beauftragung zur Nachbesetzung schriftlich binnen vier Wochen nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgt und es sich um keine betriebsbedingte Kündigung handelt.
Eignung der Kandidaten
10. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Kandidaten oder der persönlichen Einschätzungen wird von Talentbase nicht übernommen. Die abschließende Beurteilung, ob der Kandidat die gewünschten Fähigkeiten und die charakterliche Eignung für die jeweilige Aufgabe besitzt, erfolgt ausschließlich durch den Kunden.
11. Bei Einstellung von ausländischen Kandidaten obliegt es dem Kunden die entsprechenden arbeitsrechtlichen Prozesse unverzüglich behördlich zu hinterfragen und zu veranlassen.
Informationspflicht
12. Kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zustande, informiert der Kunde Talentbase eigeninitiativ und innerhalb von 3 Werktagen ab Vertragsschluss (zwischen Kunde und Kandidat) in Textform darüber.
Haftungsausschluss
13. Grundsätzlich besteht nur eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
14. Talentbase übernimmt bei Erfüllung des Vermittlungsvertrages keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb der Vertragslaufzeit.
15. Talentbase übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Sie sind ebenso wie Eigenschaften, Qualifikationen und /oder schriftliche oder mündliche Angaben des Kandidaten keine Zusicherung von Talentbase.
16. Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Kunden.
Datenschutz
17. Die Daten werden vertraulich und entsprechend den Datenschutzvorschriften von Talentbase, der EU-DSGVO und weitere gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.
18. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Talentbase die Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vermittlungsvertrages für weitere Kontaktpflege, Newsletter Zusendung und vergleichbarem erheben, verarbeiten und nutzen darf, sowie den Kunden als Referenz auf seiner Webseite, sowie in anderen Werbematerialien anführen darf.
Kündigung
19. Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit den Vertrag monatlich zum Monatsletzten schriftlich per Brief oder per E-Mail an chris@talentbase.tech (wenn durch den Kunden) bzw. an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mailadresse (wenn durch Christoph Ostertag) gekündigt werden.
20. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Schlussbestimmung
21. Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag zwischen Talentbase und dem Kunden ist das für 1010 Wien örtlich zuständige Gericht.
22. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen dieses Vertrags ist Wien.
23. Sollte eine Regelung der vorliegenden AGB unwirksam bzw. unvollständig sein oder unwirksam bzw. unvollständig werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die Parteien werden diese durch eine Regelung ersetzen, die der unwirksam gewordenen Bestimmung in ihren Auswirkungen am nächsten kommt.